ALLGEMEINE GESCHÄFTS- UND BEFÖRDERUNGSBEDINGUNGEN

  • allgemeines

    diese allgemeinen geschäftsbedingungen der firma f1 lieferservice (nachfolgend f1 genannt), inh. holz (und ihren verbundenen unternehmen), gelten für alle verträge und dienstleistungen über die besorgung der beförderung von brief,- paket- und kuriersendungen. der beförderungsvertrag zwischen dem auftraggeber und dem auftragnehmer kommt durch die mündliche oder schriftliche annahme des angebotes; der preisliste zustande. ergänzend zu diesen agb gelten die preislisten/leistungsbeschreibungen in der jeweils gültigen fassung. soweit- in folgender rangfolge – durch zwingende gesetzliche vorschriften, individualabreden, hier genannten bedingungen und diese agb nichts anderes bestimmt ist, finden die vorschriften über den frachtvertrag (§ 407 ff. hgb) anwendung.

  • transportierte güter/sendungen und servicebeschränkungen

    die beförderung erfolgt durch f1, oder assoziierte partner. in ausnahmefällen ist f1 berechtigt transportaufträge auch an andere unternehmen zu übergeben. die art des transportmittels bestimmt, unter berücksichtigung der kundenwünsche, f1. wenn nicht ausdrücklich eine persönliche aushändigung an den empfänger gewünscht wird, können sendungen (insbesondere pakete) auch an andere personen ausgehändigt werden, die unter der empfängeradresse wohnhaft sind.

  • massensendungen werden nicht verteilt. brief-/paketsendungen werden bis spätestens 18.00 uhr des nächsten werktages zugestellt. für beförderungshindernisse bzw. verspätungen können wir nicht haftbar gemacht werden, wenn wir keinen unmittelbaren einfluss darauf haben sollten, wie z.b. wetter, technische probleme, unfall, stau. bei kuriersendungen gibt es größe- und gewichtsbeschränkung abhängig vom fahrzeugtyp. ferner müssen paketsendungen von den maßen her in unsere fahrzeuge passen, von hand und von einer person, bewegt werden können.
  • der versender muss bei einigen sendungen einen lieferschein vollständig ausfüllen. für die richtigen angaben ist alleine er verantwortlich. f1 oder die von ihm zur beförderung eingeschalteten unternehmen sind nicht verpflichtet die gemachten angaben nachzuprüfen oder zu ergänzen. das gleiche gilt auch für die echtheit der unterschriften auf irgendwelchen mitteilungen, sonstigen schriftstücken oder befugnissen die die sendungen betreffen.
  • öffnen der briefsendungen

    der absender muss auf den sendungen angegeben werden, um bei nichtzustellung diese zurückschicken zu können. sollte das nicht der fall sein, so kann die sendung nach einer woche zur adressenfeststellung gemäß postgesetz § 39, abs. 4, satz 3 geöffnet werden.

  • verpackung

    der absender hat das gut, soweit dessen natur unter berücksichtigung der vereinbarten beförderung eine verpackung erfordert, so zu verpacken, dass es vor verlust und beschädigung geschützt ist und dass auch dem fahrer keine schäden entstehen.

  • leistungsentgelte

    sofern keine abweichenden vereinbarungen getroffen wurden, gelten die üblichen leistungsentgelte entsprechend der preisliste des auftragnehmers in der jeweils gültigen fassung. maßgeblich sind die am tage der auftragserteilung gültigen preise. alle preise sind netto-preise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen umsatzsteuer. die rechnungsstellung erfolgt jeweils zum 15. und zum monatsende. portokosten ausgenommen. sie können <br>
    variabel abgerechnet werden

    quittung: auf verlangen des versenders erteilt f1, oder die mit der beförderung beauftragten unternehmen, eine empfangsbescheinigung. in ihr wird nur die anzahl der packstücke bestätigt. nicht jedoch deren inhalt, wert oder gewicht.

  • aufrechnung- zurückbehaltungsrecht

    auftraggeber ist nicht berechtigt, gegen ansprüche des auftragnehmers aufzurechnen oder zurückbehaltungsrechte geltend zu machen. dies gilt nicht für ansprüche, die rechtskräftig festgestellt oder vom auftragnehmer als berechtigt anerkannt wurden

  • zustellungsversuche, lagerfrist

    sendungen werden nur dann zugestellt, wenn der empfänger zweifelsfrei zu ermitteln ist. das kann durch den jeweiligen namen an klingel und/oder briefkasten geschehen. ist es f1 nicht möglich, die zustellung beim ersten versuch durchzuführen, wird ohne zusätzliche kosten ein zweiter versuch unternommen. der empfänger wird per karte über den zustellversuch informiert. sollte sich der empfänger nicht innerhalb einer frist von maximal einer woche mit f1 in verbindung gesetzt haben, werden die sendungen dem absender mit einem entsprechenden vermerk zurückgegeben.

  • von der beförderung ausgeschlossene sendungen

    f1 behält sich vor, sendungen von der beförderung auszuschließen, die aus rechtlichen, sicherheitstechnischen gründen oder wegen ihres wertes oder ihrer eigenart nicht zur beförderung übernommen werden können. in jedem fall sind sendungen von der beförderung ausgeschlossen, soweit die versendung gegen ein aus- oder einfuhrverbot aufgrund anwendbarer deutscher, ausländischer oder übernationaler devisenrechtlicher oder anderer rechtlicher vorschriften verstößt. die einhaltung dieser vorschriften obliegt dem versender. in jedem fall von der beförderung ausgeschlossen sind lebende tiere, explosivstoffe, waffen und alle gefährlichen güter.

  • datenschutz

    die auftragserfüllung erfordert die speicherung von kundendaten. sie unterliegt den einschlägigen datenschutzrechtlichen bestimmungen (neueste fassung). weiterhin ist f1 ermächtigt, im gesetzlich festgelegten rahmen daten an staatliche behörden weiterzugeben, insbesondere an zollbehörden. die mitarbeiter von f1 werden entsprechende verpflichtungen auferlegt und überwacht. die daten können zu werbezwecken für andere produkte und dienstleistungen der firma f1 verwendet werden. eine weitergabe an andere unternehmen ist ausgeschlossen.

  • "irrläufer"

    der absender erteilt f1, bis auf widerruf, die vollmacht, sendungen die bei anderen firmen (auch deutsche post ag), personen aufgefunden werden, zurückzunehmen und alle hierfür erforderlichen erklärungen abzugeben.

  • reklamationen, verjährung

    alle ansprüche/reklamationen müssen gegenüber f1, den erfüllungsgehilfen, sowie deren beauftragte kuriere unverzüglich und schriftlich nach deren kenntnis geltend gemacht werden. reklamationen, die später als zehn tage nach zustellende eingehen, können generell nicht mehr berücksichtigt werden. alle ansprüche im geltungsbereich dieser agb verjähren in einem jahr. sie beginnt mit ablauf des tages, an dem die sendung abgeliefert wurde oder hätte abgeliefert werden müssen.

  • haftung

    f1 haftet für schäden, die auf eine handlung oder unterlassung zurückzuführen sind, die sie, einer ihrer mitarbeiter oder sonstigen erfüllungsgehilfen (§ 428 hgb) vorsätzlich oder leichtfertig und in dem bewusstsein, dass ein schaden mit wahrscheinlichkeit eintreten werde, begangen hat, ohne rücksicht auf die folgenden haftungsbeschränkungen. f1 ist keinesfalls für indirekte schäden, verlust oder folgeschäden haftbar, soweit der schaden auf umständen beruht, die auch bei größter sorgfalt nicht zu vermeiden waren. die haftung des absenders, insbesondere nach § 414 hgb, bleibt unberührt. die haftung für briefsendungen ist auf das vereinbarte beförderungsentgelt zzgl. max. 50,00 euro beschränkt.

  • zahlungsbedingungen

    die gebühren für den transport und aller dazugehörigen und zusätzlichen leistungen sind entsprechend den in der preisliste veröffentlichten preisen fällig und an f1 zahlbar. alle beträge werden, wenn sie nicht bereits vor dem versanddatum bezahlt wurden, per lastschriftverfahren eingezogen. ausnahmen benötigen der zustimmung der firma f1. sie sind dann unmittelbar, spätestens allerdings innerhalb von zehn tagen nach erhalt der rechnung zu zahlen. bei nichtbezahlung der rechnung trägt der auftraggeber zusätzlich die rechtlichen gebühren.

  • kündigung

    der auftraggeber kann jederzeit ohne wahrung einer frist und eines grundes vom vertrag zurücktreten. bei kurierfahrten werden dann allerdings die bereits gefahrenen kilometer berechnet.

  • teilnichtigkeit

    sollte eine bestimmung dieser allgemeinen geschäfts- und beförderungsbestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die wirksamkeit der übrigen bestimmungen nicht berührt.

  • sonstige regelungen

    ansprüche gegenüber f1 können weder abgetreten noch verpfändet werden. ausgenommen geldforderungen. soweit kein ausschließlicher gerichtsstand gegeben ist, sind für rechtsstreitigkeiten zwischen f1 und kaufleuten, juristischen personen des öffentlichen rechts und öffentlichrechtlichen sondervermögen nur die gerichte in osnabrück international und örtlich zuständig.

Stand: 01.09.2014